Änderung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie
Durch die Änderung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie wurde die Darmspiegelung (Koloskopie) zur Früherkennung auf Darmkrebs als neues Angebot für die Versicherten ab 1.10.2002 Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Versicherten haben ab dem 56. Lebensjahr Anspruch auf insgesamt zwei Darmspiegelungen, die erste Koloskopie ab dem 56. Lebensjahr und die zweite frühestens zehn Jahre nach dieser Untersuchung. Den Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung steht damit eine zusätzliche, sehr zielgenaue, exakter die aussagekräftigste Methode zur Früherkennung des Darmkrebses zur Verfügung. Der bisherige Anspruch auf die jährliche Durchführung eines Schnelltests auf verborgenes Blut im Stuhl ab dem 50. Lebensjahr bis zur Vollendung des 55. Lebensjahrs bleibt hiervon unberührt.
Vom 55. Lebensjahr an haben die Patienten nun die Möglichkeit, zwischen der Darmspiegelung einerseits und einem Schnelltest auf verborgenes Blut im Stuhl alle zwei Jahre andererseits zu wählen. In einem Beratungsgespräch werden die Patienten ausführlich über Vor- und Nachteile sowie Risiken beider Verfahren informiert.