VDEK (Verband der Ersatzkassen) diskreditiert Gastroenterologen !! (31.07.2010)

Beschluss der MV des bng Baden-Württemberg 17.07.2010
Die Gastroenterologen in Baden- Württemberg werden weiterhin ihre Pflichten als Kassenärzte erfüllen. Die neuen Qualitätsanforderungen der Endoskopie bezüglich Hygiene und Betreuung der Patienten werden ohne Einschränkung eingehalten. Patienten, die bei der Endoskopie eine Sedierung wünschen, werden diese auch in Zukunft erhalten.

Die Behauptung des VDEK, nur jeder 10.Patient benötige eine Sedierung bei der Gastroskopie entspricht nicht den Wünschen und Bedürfnissen der Patienten und wird zurückgewiesen. Ebenso der Hinweis dieses Verbandes, die Gastroenterologen könnten bei der Geräteaufbereitung einsparen. Abstriche bei der Endoskopreinigung und Desinfektion gefährden die Patienten.
Nach den neuen Vorgaben der KV wird die bisher als Einzelleistung bezahlte Gastroskopie ab 1.7.2010 in ihrer Menge begrenzt. Die Gastroenterologen müssen ihre Gastroskopiezahlen um etwa ein Drittel reduzieren. Auch nach Reduzierung der Untersuchungszahlen ist das Honorar für diese Untersuchung nicht kostendeckend.
Mit der AOK Baden- Württemberg wurde bereits im April 2009 ein Vertrag abgeschlossen, der die Endoskopien kostendeckend honoriert. Am 8.7.10 wurde dieser Vertrag nach §140 ergänzt. Der neue Vertrag nach §73c sichert den AOK Versicherten eine hochqualifizierte wohnortnahe Versorgung. Trotz der beschlossenen Reduzierung der Gastroskopiezahlen werden die Gastroenterologen daher den AOK-Versicherten die
Gastroskopie im bisherigen Umfang anbieten. Anderen Krankenkassen wurden vor 1½ Jahren vom Berufsverband der Gastroenterologen Baden- Württembergs und MEDI ebenfalls Verhandlungen angeboten, konstruktive Gespräche wollte der Verband der Ersatz- Betriebskrankenkassen bisher nicht führen. Um Engpässe bei der Versorgung der Versicherten der Ersatz – und Betriebskrankenkassen zu vermeiden, halten die Gastroenterologen und MEDI ihr Gesprächsangebot aufrecht.

 

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