
Unverzichtbares Medikament nur noch für Selbstzahler! (04.05.2009)
Fehlentscheidung ! Völlig überrascht und mit großer Verwunderung haben die niedergelassenen Gastroenterologen von der so gut wie ausnahmslosen Herausnahme von Loperamid (z.B. Imodium(R)) aus der Verordnungsfähigkeit zu Lasten der GKV erfahren. Diese Bestimmung ist völlig unverständlich und beeinträchtigt die Behandlung von vielen Patienten.
Loperamid hemmt die Darmtätigkeit und ist ein wirksames Mittel zur symptomatischen Behandlung von Durchfällen, die eines der häufigsten und sehr quälenden Symptome von chronischen Erkrankungen wie Morbus Crohn, Colitis ulcerosa und anderen entzündlichen Darmerkrankungen sind. Schwere Diarrhoen treten auch als typische Begleiterscheinung der Chemo- und Strahlentherapie bei bösartigen Krebserkrankungen auf. Auch Patienten mit einer Stuhlinkontinenz sind oft auf dieses Medikament angewiesen. Bei sehr vielen Patienten ist die medikamentöse Hemmung der Darmtätigkeit in Ergänzung zur spezifischen Therapie der Grundkrankheit die wichtigste Maßnahme, um die Symptomatik zu beherrschen und den Patienten ein normales Leben zu ermöglichen. "Loperamid aus der Verordnungsfähigkeit zu streichen, d.h. auf diese Therapie zu verzichten, bedeutet, die Patienten mit ihren Beschwerden nicht ernst zu nehmen und ihnen eine hochwirksame Hilfe zu verweigern", betont Dr. Franz Josef Heil vom Vorstand des Berufsverbandes Niedergelassener Gastroenterologen (bng). Die zum 1. April in Kraft getretene Neufassung der Arzneimittel-Richtlinie beschreibt allgemeine Regeln einer notwendigen, ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Verordnungsweise sowie die konkrete Darstellung der Leistungseinschränkungen und -ausschlüsse unter Berücksichtigung der zahlreichen gesetzlichen Änderungen der vergangenen Jahre. Die generelle Streichung der Kostenerstattung für die Verordnung von Loperamid ist aus gastroenterologischer Sicht nicht hinnehmbar, da das Medikament für die symptomatische Behandlung schwerwiegender und chronischer Erkrankungen unverzichtbar ist. "Die Bestimmung ist praxisfern und medizinisch falsch", erklärt Dr. Heil. Der Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen fordert deshalb eine rasche Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in diesem Punkt.